Wir bitten Sie, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie Ihren Termin bitte spätestens2 Arunden vorher ab. Dies ermöglicht uns, den Termin anderweitig zu vergeben und Wartezeiten für andere Patienten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie: Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 20,00 € zu berechnen. Ausnahmen bestehen selbstverständlich bei triftigen Gründen, wie zum Beispiel einem Krankenhausaufenthalt.
Rechtsgrundlage: Gemäß § 252 BGB („Entgangener Gewinn“) umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn. Wörtlich heißt es: „Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.“
Für Terminänderungen oder Absagen erreichen Sie uns unter der